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Wissenswertes rund ums Thema Reifen

Alles Wissenswerte rund um Reifen, Felgen und Pkws haben wir Ihnen in unserem Reifen-Lexikon zusammengestellt. Ganz gleich, ob Sie sich für die Abkürzungen Ihres Kfz-Scheines interessieren, oder ob Sie die Reifenbeschriftung endlich einmal verstehen wollen – in unserem Lexikon finden Sie die passende Antwort.

Stickstoff im Reifen

Erklärung

"Mehr Kilometerleistung”, Mehr Sicherheit”, "Mehr Wirtschaftlichkeit" versprechen die Hersteller von speziellen Reifenfüllgasen. Die vom Reifenfachhandel angebotene Alternative zur normalen Druckluft ist ein Spezialgasgemisch, welches für die Befüllung von Reifen verwendet wird. Es wurde ursprünglich für den Einsatz in der Luftfahrt und im Automobilrennsport entwickelt, wo höchste Ansprüche an die Sicherheit gestellt werden, und ist ein absolut unschädliches, unbrennbares und äußerst reaktionsträges (im Fachjargon: inertes) Gasgemisch. Die Stickstofffüllungen erzielen ihre Wirkung durch die größeren Gasmoleküle als bei normalen Druckluftfüllungen.'

Seine Vorteile:

  • Die Lebensdauer Ihrer Reifen wird verlängert: Höhere Kilometerleistung durch verminderte Walkarbeit der Reifen und damit minimierte Reifenerwärmung, reduzierte Kondensation im Reifeninnern
  • Reduzierter Treibstoffverbrauch bei geringerem Rollwiderstand
  • Mehr Komfort durch bessere Federungseigenschaften wegen der größeren Gasmoleküle
  • Mehr Sicherheit vor Reifenplatzern
  • Verbessertes Fahrverhalten durch konstanten Reifendruck wegen der im Vergleich zu Sauerstoff größeren Moleküle
  • Ohne Sauerstoff — daher keine schädliche Oxidation — kein Felgen- und Ventilrost

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. rät daher: Fragen Sie beim nächsten Besuch doch einmal Ihren Reifenfachhändler nach der Alternative zu normaler Druckluft auch für Ihre Reifen.

Achtung! Vor allen anderen am Markt angebotenen Reifenfüllungen für Pkw-Reifen, die z.B. als vorbeugende Pannenhilfsmittel etc. deklariert werden, wird ausdrücklich gewarnt! Ein präventives Befüllen insbesondere von Pkw-Reifen ist gemäß Â§ 35 StVZO (Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen) verboten. Pannenhilfsmittel sind danach nur ein temporärer Notbehelf nach einem eingetretenen Reifenschaden für eine begrenzte Mobilitätssicherung, also ausschließlich für die Fahrt zum nächstgelegenen Reifenfachbetrieb!