Termin Reifen-Angebot Filialen

UVV-­Prüfung

 Fahrzeugprüfung für dienstlich genutzte Fahrzeuge nach Unfallverhütungsvorschrift

  • Jährliche Pflicht bei gewerblichen Fahrzeugen
  • Kurzfristige Terminvereinbarung möglich
  • Durchführung/Abrechnung auch bei Leasingfahrzeugen

Sie möchten diesen Kfz-Service in Anspruch nehmen?

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge sind davon unberührt. Im Falle eines Schadenfalls ist der Unternehmer verpflichtet, sein ordnungsgemäßes Handeln nachzuweisen. Steht der Schadenfall mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit einer ungeklärten Prüfungsvorschrift der UVV, hat die Berufsgenossenschaft das Recht, die Versicherungsleistung zu verweigern. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden.

Daher empfehlen wir, rechtzeitig die UVV-Prüfung in unseren Werkstätten vorzunehmen, um keine Gefahr zu laufen, Versicherungsleistungen zu verlieren. Bei unserem Service erhalten unsere Kunden alle erforderlichen Prüfbefunde sowie die UVV-Prüfplakette.