Termin Reifen-Angebot Filialen

Reifen Lorenz Reifen ABC

Wissenswertes rund ums Thema Reifen

Alles Wissenswerte rund um Reifen, Felgen und Pkws haben wir Ihnen in unserem Reifen-Lexikon zusammengestellt. Ganz gleich, ob Sie sich für die Abkürzungen Ihres Kfz-Scheines interessieren, oder ob Sie die Reifenbeschriftung endlich einmal verstehen wollen – in unserem Lexikon finden Sie die passende Antwort.

Gesetze

Sommerreifen bei Matsch und Schnee "grob fahrlässig"

Autofahrer, die bei Matsch und Schnee auf Sommerreifen unterwegs sind, handeln nach der Einschätzung von immer mehr Richtern "grob fahrlässig". Je nach Unfallkonstellation trifft den auf winterlicher Fahrbahn Sommer-Bereiften zumindest ein Mitverschulden - oder gar die volle Schuld. 

Die Rechtsprechung ganz konkret: 

Wird das nur mit Sommerreifen ausgestattete bevorrechtigte Kfz im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorgangs ins Schleudern, ist eine Mitverursacher-Quote von 20 Prozent anzunehmen. Begründung: Der Geschädigte konnte nicht beweisen, dass der Unfall für ihn unabwendbar war.

(AG Trier v. 21.03.86 6C220/85) 

Weiterer Nachteil:

Viele Versicherungen zahlen, trotz Kasko, den Schaden am eigenen Auto nicht. 

Wer haftet bei einem Unfall im Winter, wenn auf meinem Firmenwagen keine Winterreifen montiert sind? 

"Wie sieht die gesetzliche Lage aus, wenn mein Chef sich aus Kostengründen weigert, Winterreifen am Firmenfahrzeug zu montieren, und ich als Fahrer einen Unfall verursache, bei dem eine andere Person zu Schaden kommt?", lautet die Frage einer Autofahrerin. 

Ganz eindeutig kann diese Frage leider nicht beantwortet werden, wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V. (BRV) auf Rückfrage mitteilt. Da es in Deutschland - noch - keine gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht gibt, kann der Arbeitgeber nicht zur entsprechenden Ausrüstung seiner Firmenfahrzeuge gezwungen werden. 

Deshalb empfiehlt der BRV Arbeitnehmern, den jeweiligen Arbeitgeber von der Notwendigkeit zur Umrüstung der in Frage kommenden Firmenfahrzeuge auf Winterbereifung zu überzeugen. Weigert sich der Chef dennoch, sollte gegebenenfalls versucht werden, sich als Fahrzeugführer unter Bezugnahme auf die StVZO vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen, dass er als verantwortlicher Fahrzeughalter ungeachtet aller Hinweise bewusst auf eine Ausstattung des Fahrzeuges mit M+S-Bereifung verzichtet hat. Lässt er sich darauf ein, hat man im Zweifel die besseren Karten, wenn man aufgrund der Straßenlage möglicherweise punktuell die Nutzung des Fahrzeuges verweigert und der Arbeitgeber einem daraus arbeitsrechtlichen einen "Strick drehen" will.