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Expertentipp #4
Vorschriften in anderen europäischen Ländern
Nicht nur für die Bereifung, sondern auch für die Verwendung von Schneeketten und Licht gibt es in Europa unterschiedliche Vorgaben.
In manchen Regionen ist es verpflichtend Fahrzeuge mit Schneeketten auszustatten. Sie sollten immer darüber informiertsein wie die Rechtslage zum Thema Schneekettenpflicht ist denn bedenken Sie, dass bei Unterlassung in Schadensfällen gegebenfalls ein eingeschränkter Versicherungsschutz herrschen kann.
Schneekettenpflicht
Nicht nur in der Schweiz und in Österreich drohen bei Verstoß gegen die Schneekettenpflicht erhebliche Bußgelder; auch in Deutschland wird die unterlassene Montage mit hohen Geldstrafen geahndet. Zusätzlich besteht im Falle eines Unfalls unter Umständen nur eingeschränkter Versicherungsschutz.
Kommt es aufgrund fehlender Winterausrüstung zur Verkehrbehinderung mit Unfallfolge, ist die Versicherung befugt, Ihre Leistungen entsprechend zu kürzen. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug kann die Vollkaskoversicherung die Unfallursache auf grobe Fahrlässigkeit hin überprüfen.
Lichtpflicht
Im Winter ist nicht nur die Witterung eine Gefahr für die Sicherheit eines Fahrzeugs. Auch die Lichtverhältnisse spielen dabei eine Rolle. So kommt zu einer rutschiger Fahrbahn eine eingeschränkte Sicht hinzu. In manchen Ländern gibt es aus diesem Grund sogar eine Lichtpflicht am Tag: Fahren mit Licht am Tage - In vielen europäischen Ländern ist dies bereits normal.
Aber nicht nur wegen der langen Winter und tendenziell dunkleren nordeuropäischen Ländern ist diese Regelung sinnvoll. Licht schafft Erkennbarkeit und damit auch Sicherheit. Das Motto lautet demnach: "Sehen und gesehen werden".
Während in Deutschland eine gesetzliche Regelung zu DRL (Daylight Running Lights) noch nicht in Sichtweite ist, gibt es in 19 europäischen Ländern eine vollständige und zwei weiteren eine eingeschränkte Lichtpflicht. In drei Ländern existiert sogar eine ganzjährige Empfehlung.
Nachstehende Tabelle zeigt Ihnen eine Auflistung (Quelle ADAC, ACE, ÖAMTC, alle Angaben ohne Gewähr - Stand Dezember 2007, Bußgeld (ca.) für einfache Zuwiderhandlung.
Land | Wo? | Wann? | Strafe in Euro |
---|---|---|---|
Bulgarien | nur Empfehlung | ||
Dänemark | inner- und außerorts | ganzjährig | 70 |
Deutschland | nur Empfehlung | ||
Estland | inner- und außerorts | ganzjährig | 35-190 |
Finnland | inner- und außerorts | ganzjährig | 50 |
Frankreich | nur Empfehlung | ||
Island | inner- und außerorts | ganzjährig | 60 |
Italien | Autobahnen & Schnellstraßen | ganzjährig | 35 |
Kroatien | inner- und außerorts | ganzjährig | 40 |
Lettland | inner- und außerorts | ganzjährig | 15 |
Mazedonien | inner- und außerorts | ganzjährig | 34 |
Montenegro | inner- und außerorts | ganzjährig | 30 |
Norwegen | inner- und außerorts | ganzjährig | 190 |
Österreich | nur Empfehlung | ||
Polen | inner- und außerorts | ganzjährig | min. 52 |
Portugal | streckenweise | ganzjährig | 60 |
Rumänien | inner- und außerorts | ganzjährig | 20 |
Russland | außerorts | ganzjährig | bis 200 |
Schweden | inner- und außerorts | ganzjährig | 55 |
Schweiz | nur Empfehlung | ||
Slowakei | inner- und außerorts | 15. Oktober bis 15. März | 50 |
Slowenien | inner- und außerorts | ganzjährig | 40 |
Tschechien | inner- und außerorts | ganzjährig | 18-70 |
Ungarn | nur außerorts | ganzjährig | 40 |
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