News | Kontakt | Presse | Sitemap | Impressum | AGBs
Sie befinden sich hier: Home  >    Service Center  >



27. Juli 2010

Gültige Reisedokumente nicht vergessen - Unterschiedliche Bestimmungen zu Reisedokumenten beachten

Von: Kerstin Burkhard

Bürokratie ist international. Deshalb: Auf Auslandsreisen lieber zu viel als zu wenig Dokumente mitnehmen.

Auf Auslandsreisen lieber zu viel als zu wenig Reisedokumente mitnehmen

Reisen innerhalb der Europäischen Union
In der EU sind Personalausweis oder Reisepass nötig. Einzelne Länder wie beispielsweise Kroatien schreiben vor, dass die Ausweisdokumente über die gesamte Zeit des Aufenthalts gültig sein müssen. Auch bei Reisen auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkei gelte in den Transitländern Serbien und Mazedonien die Ausweispflicht, so der ADAC. Seit 12. Juni hat Serbien seine Bestimmungen gelockert; jetzt reicht ein Personalausweis aus, der allerdings für die ganze Reisezeit gültig sein muss.

Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren reicht innerhalb der EU ein Personalausweis. Für das außereuropäische Ausland sind für den Nachwuchs ein Reisepass und, abhängig vom Zielland, ein Visum erforderlich. Die früheren Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt, und auch in elterlichen Reisepässen wird der Nachwuchs nicht mehr eingetragen. Jetzt gibt es stattdessen den Kinderreisepass. Allerdings behalten noch nicht abgelaufene Dokumente ihre Gültigkeit.

Wichtig: Grüne Versicherungskarte für PKW
Um sich Ärger bei der Schadenregulierung zu ersparen, empfiehlt der Automobilklub, die grüne Versicherungskarte an Bord zu haben. Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausgestellt und dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Innerhalb der EU reicht zwar das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis, aber die Karte erleichtert die Abwicklung eines Unfalls erheblich, zumal die Behörden in einigen Ländern nichts von Wegfall der Mitführpflicht wissen und schnell Bußgelder verhängen. Pflicht ist die Karte dagegen in Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Ukraine und Weißrussland. Inzwischen erkennt auch Russland die grüne Karte an und fordert keine zusätzliche Grenzversicherung mehr (auf das Kürzel RUS in der Karte achten). 

© Reifen Lorenz GmbH | Nürnberger Strasse 110 | 91207 Lauf | Tel. +49(0)9123/172-0
Layout und Umsetzung mit CMS Typo3 | C3 marketing agentur GmbH

Reifen Lorenz unterstützt Schlagloch-Opfer


Landauf landab kämpfen Autofahrer mit den Folgen des harten und sehr kalten Winters in diesem Jahr. Dabei führen gerade Schläglöcher immer wieder zu Beschädigungen am Auto. Und diese Schäden können mitunter teuer werden.

Wir von Reifen Lorenz starten daher ab sofort die Aktion „Schlagloch-Opfer“. Die Schlaglöcher können wir nicht reparieren, Sie aber bei den Reparatur- und Materialkosten Ihrer Schlaglochschäden unterstützen.

Jeder Reifen Lorenz Kunde erhält von uns für die Behebung des Schlaglochschadens

  • 5% Preisnachlass auf Reifen und Felgen
  • 10% Preisnachlass auf Kfz-Teile und unsere Dienstleistung

Unsere Aktion läuft bis zum 31. März 2011. Nennen Sie unseren Reifen- und KFZ-Experten einfach das Aktions-Kennwort „Schlagloch“ und schon erhalten Sie unseren Preisvorteil.

Auch das ZDF Mittagsmagazin vom 11.01.2011 nimmt sich dieser Thematik an. Reifen Lorenz Filialleiter Werner Bettermann stellt im Bericht anschaulich die möglichen Folgen eines Schlaglochs für Ihr Auto vor. Dabei sind beschädigte Radkappen noch das geringste Übel. Größer wird der finanzielle Schaden bei ramponierten Alu- oder Stahlfelgen, Auspuffteilen, Spoilern oder auch Radaufhängungen. Und am Ende steht immer die Frage : Wer zahlt den Schaden?

In der Regel muss der Autofahrer diese Schäden aus eigener Tasche begleichen. Zwar sind die Gemeinden im Rahmen ihrer „Verkehrssicherungspflicht“ für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich, dennoch sind sie nur in den seltensten Fällen verpflichtet den Autofahrern ihre Schäden zu ersetzen.

Doch wie entstehen Schläglöcher überhaupt? Die Asphaltdecken reißen durch extreme Beanspruchung oftmals auf. In diese Risse sickert Wasser ein. Da sich nun Wasser beim Gefrieren ausdehnt, hebt sich die Asphaltdecke und darunter entsteht ein Hohlraum. Wird nun diese Stelle von oben wieder belastet, entsteht das Schlagloch.

Aktion Schlagloch